Wichtige Änderungen der Fernverkäufe ab dem 01.07.2021

Am 01.07.2021 fand die Einführung des One-Stop-Shop (OSS) und damit die größte Reform der Umsatzsteuer für den EU-Onlinehandel statt.

Für Sie haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:

1. Die bisherigen Lieferschwellen der einzelnen EU-Länder (z.B. 35.000 oder 100.000 EUR) für den Versand an Privatkunden im Ausland entfallen.

2. Stattdessen gilt ab dem 01.07.2021 eine europaweite einheitliche Lieferschwelle in Höhe von 10.000 EUR (netto) für alle EU-Länder in Summe. Viele Onlinehändler können somit in jedem EU-Land steuerpflichtig werden, in welches Sie auch nur ein einziges Paket versenden.

3. Die somit notwendigen regelmäßigen Umsatzsteuermeldungen können für alle EU-Länder zentral über den One-Stop-Shop (OSS) erledigt werden. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

4. Eine Teilnahme an dem One-Stop-Shop Verfahren ist für Unternehmer nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstatten und Umsätze möglich.

5. Auch die Bezahlung der Umsatzsteuern erfolgt zentral in einer Summe über den One-Stop-Shop in Deutschland. Die so vereinnahmten Beträge werden dann durch den OSS aufgeteilt und automatisch an das jeweilige EU-Land übermittelt.

6. Die lokalen USt-Registrierungen und -Meldungen in anderen EU-Ländern sind für grenzüberschreitende B2C-Lieferungen an Endkunden (=Fernverkäufe) bei Nutzung des OSS-Verfahrens künftig nicht mehr notwendig.

7. Sollten Sie allerdings Lager im Ausland, z.B. im Rahmen von Amazon Pan EU oder CEE nutzen, müssen Sie weiterhin lokale Registrierungen und Meldungen im jeweiligen Lagerland vornehmen.

8. Länderspezifische Vorgaben sind bei bestehenden und zukünftigen Registrierungen direkt mit den vor Ort ansässigen Behörden bzw. Beratern abzustimmen.

9. B2B-Lieferungen können nicht über den One-Stop-Shop gemeldet werden, hier bleibt alles unverändert.

10. Die Registrierung bis zum 01.07.2021 beim deutschen One-Stop-Shop nehmen Sie über das Online-Portal "MeinBOP" des Bundeszentralamtes für Steuern vor. Gern können wir Ihnen dabei behilflich sein. Künftige Anmeldungen sind jederzeit möglich, wirken jedoch nur für die Zukunft.